Laut einem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Fragen und Anträge auch während digitaler Hauptversammlungen zugelassen werden. Aktionärsschützer stimmen dem zu; Unternehmen fürchten eine Klagewelle. FOM-Software schafft Rechtssicherheit!

Digitale Hauptversammlungen haben sich während der COVID-Lockdowns bewährt – damals waren sie allerdings auch die einzig mögliche Lösung. Jetzt stellt sich die Frage, ob das digitale Format eine Ausnahmeerscheinung war oder ob es sich zum Standard etabliert. Die FOM-Redaktion spricht sich – wenig überraschend – eindeutig für Letzteres aus. Die Bundesregierung sieht es ähnlich.

Laut eines Ende April vom Bundestag beschlossenen Regierungsentwurfes dürfte eine Hauptversammlung beschließen, sich künftig nur noch digital zu treffen. Somit soll aus dem "coronabedingten Provisorium” eine dauerhafte Lösung werden, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Prinzipiell ist man sich sowohl im Bundestag als auch in der Privatwirtschaft einig, dass digitale Formate viele Vorteile bieten. Bei den Detailfragen gibt es jedoch Streitigkeiten.

Kontroverse um Frage- und Antragsrecht
Der Entwurf der Bundesregierung wurde vor allem hinsichtlich der Regelung des Frage- und Antragsrechts kritisiert. In einem ersten Gesetzentwurf aus dem letzten Jahr wurden dem Fragerecht scharfe Beschränkungen auferlegt. So sollten Fragen vor der Versammlung eingereicht werden, jedoch nicht auf der eigentlichen Tagung. Auf Druck von Aktionärsschützern wurde das im nun beschlossenen Entwurf jedoch korrigiert: Jetzt sollen auch auf der Versammlung zusätzliche Fragen und Anträge gestellt werden dürfen.

Aktionärsschützer wie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) begrüßen diese Korrektur: Auf der Hauptversammlung soll ein lebendiger Austausch stattfinden und Aktionäre sollten dazu in der Lage sein, die Reaktion des Vorstands auf Fragen zu beobachten. Markus Kienle vom SdK wird dazu in der Tagesschau zitiert: "Sie würden doch auch gerne von einem Vertragspartner wissen, wie jemand in kritischen Situationen reagiert", so Kienle.

Unternehmensverbände sehen das anders: In einem Verbändebrief kritisierten der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der Chemischen Industrie und das Deutsche Aktieninstitut, dass durch das Erhalten des Fragerechts bei digitalen Hauptversammlungen Rechtsrisiken für die Unternehmen entständen. So könnte es zu Klagen kommen, wenn Fragen auf der digitalen Versammlung nicht vollständig beantwortet würden.

FOM-Software löst das Problem
Sowohl die SdK als auch die Unternehmensverbände haben mit ihren Kritikpunkten recht: Die Hauptversammlung muss den Aktionären die Möglichkeit bieten, Fragen zu stellen – und es dem Vorstand ermöglichen, diese zu beantworten. Andererseits ist aber auch richtig, dass möglicherweise Rechtsrisiken entstehen.

Die Lösung heißt FOM-Software! FOM-Software stellt mehrere rechtssichere Kanäle bereit, um auf digitalen Hauptversammlungen Fragen zu stellen: So gibt es eine Chatfunktion und einen Meldebutton. Wer sich meldet, kommt in die Warteschleife. Sobald die Fragesteller an der Reihe sind, wird ihre Audio- und Videoübertragung freigeschaltet und sie können ihre Frage stellen. Sämtliche Fragen, egal ob per Chat oder Video, werden aufgezeichnet und automatisch im Protokoll erfasst.

Da die Übertragungs-Bandbreite der Teilnehmer während des FOMs aufgezeichnet und übertragen wird, kann im Nachhinein niemand behaupten, man hätte aus technischen Gründen keine Fragen stellen können. Das Thema Rechtssicherheit bei Fragen und Anträgen ist somit geklärt – im Interesse der Aktionäre und der Unternehmen.

Kritikpunkt Debattenkultur
Auch Aktionärsschützer wie Markus Kienle sind von digitalen Formaten nicht komplett überzeugt. So zeichneten sich vor allem große Hauptversammlungen dadurch aus, dass viele Menschen zusammenkämen und zum Beispiel im Foyer oder in Pausen diskutierten. Diese Debattenkultur leide bei digitalen Formaten.

Damit hat Kienle durchaus recht, doch auch hierfür gibt es verschiedene Lösungsansätze. Der einfachste Weg, die Debattenkultur aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die vielen Vorteile digitaler Hauptversammlungen zu nutzen, sind hybride Meetings: Hierbei werden Präsenzversammlungen durch die Möglichkeit der digitalen Teilnahme ergänzt. Somit wird die Debatte in der Kaffeepause ermöglicht, aber gleichzeitig können Unternehmen die Effizienz der Versammlung durch den Einsatz digitaler Tools optimieren.

Ein weiterer Weg, die Debattenkultur auch bei FOMs aufrecht zu erhalten, wäre die Integration in ein Metaversum. Während Pausen könnte man so mit einzelnen Eventteilnehmern individuell ins Gespräch treten. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Gastbeitrag im FOM-Magazin.

In einem Punkt sind sich Aktionärsschützer und Unternehmensverbände einig: Stundenlange Hauptversammlungen sind wenig produktiv und es werden oft immer wieder ähnlich lautende Fragen gestellt. Hybride und volldigitale Versammlungen reduzieren diese Ineffizienzen. Die Kritikpunkte am Gesetzentwurf der Bundesregierung sind valide, doch sie lassen sich mit FOM-Software einfach lösen. Es ist deshalb im Interesse aller Beteiligten, auf eine möglichst freie Frageregelung zu drängen und den Einsatz von rechtssicherer FOM-Software zur Voraussetzung für digitale oder hybride Hauptversammlungen zu machen.